Positionen

Erwartungen und Forderungen an Landtag und Landesregierung für die 18. Legislaturperiode 2021 bis 2026 aus der Sicht des BTB Rheinland-Pfalz *

Die Beschäftigten der technisch-naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen tragen durch ihre Arbeit wesentlich zur wirtschaftlichen, technologischen und infrastrukturellen Entwicklung des Standortes Rheinland-Pfalz bei. Im Rahmen ihrer Aufgabenfelder leisten sie wichtige Beiträge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Eigentumssicherung, zur Digitalisierung, zur Entwicklung der ländlichen Räume, zum Klimaschutz, zur Sicherung einer gesunden Ernährung sowie zum Ausbau und Erhalt der Infrastruktur.

Die moderne Verwaltung ist ein Dienstleistungsbetrieb besonderer Art. Stetigkeit, Verlässlichkeit, Rechtsstaatlichkeit müssen stets gewährleistet sein. Die Forderung nach mehr Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung kann und darf keine kritiklose Übernahme von Instrumenten der Privatwirtschaft bedeuten. Wirtschaftlich handeln, muss neben betriebswirtschaftlichen Daten auch die Nachhaltigkeit der Aufgabenerfüllung beachten.

Verwaltung ist Garant für rechtsstaatliche, sichere, neutrale und kompetente Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sie ist leistungsfähige Dienstleistungseinrichtung für die Bürger, wichtiger Standortfaktor und nicht zuletzt sollte sie ein attraktives Berufsfeld für qualifizierte, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter/innen sein.

Die Modernisierung der Verwaltung ist ein Gestaltungsprozess, der sich – wenn er gelingen soll – in einem gemeinsamen Dialog aller Beteiligten entwickeln muss. Tragfähige Konzepte entstehen am ehesten dann, wenn die Beschäftigten über die Gewerkschaften und Personalvertretungen aktiv in die Planungen und die spätere Umsetzung einbezogen werden. Eine rechtzeitige und umfassende Beteiligung ist Voraussetzung für die spätere Akzeptanz von Reformen. Sie stellt gleichzeitig sicher, dass die Erfahrungen der Praxis in das Reformkonzept einfließen.

* Im BTB Rheinland-Pfalz sind Beschäftigte der technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltung, insbesondere Techniker, Meister, Ingenieure und Naturwissenschaftler aus der Agrarverwaltung - Landbau und Landentwicklung - (ADD, Dienstleistungszentren Ländlicher Raum – DLR), der Gewerbeaufsicht und Wasserwirtschaft (SGDen, Landesamt für Umwelt), den Landesbetrieben Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) sowie Landesbetrieb Mobilität (LBM), dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB), dem Landesuntersuchungsamt (Lebensmittelchemiker und Weinkontrolleure), der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie weiteren technisch-naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen organisiert.

Der BTB appelliert daher an die Verantwortlichen in der Landespolitik:

• Leistungsfähigkeit der staatlichen Fachverwaltungen wieder herstellen

Zielvorgaben einer optimierten öffentlichen Verwaltung sind bürgerfreundliches Verhalten, beschleunigte Verfahren, lösungorientierte Aufgabenerfüllung, Mobilität und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben einer konstant hohen Qualität rechtmäßigen Verwaltungshandelns gilt es, effektivere Strukturen, Verfahren und Verhaltensweisen weiter zu entwickeln und umzusetzen. Der Weg hierzu kann nur unter Einbeziehung der Beschäftigten erfolgen.
Die Beschäftigten möchten ihre Arbeitskraft im Interesse von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung ohne unnötige Unruhe, Ängste und Sorgen für eine effektive Arbeit in den Fachverwaltungen einsetzen.
Sorge bereitet uns die aktuelle Personalausstattung. Sie ist das Ergebnis einer Personalpolitik, die über Jahrzehnte nur ein Ziel kannte – Personalabbau um jeden Preis. Denn es ist den staatlichen Fachverwaltungen schon heute nicht mehr möglich, den vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben nachzukommen. Dies wird insbesondere auch in Krisenzeiten deutlich.

Auf der Strecke bleiben hierbei:
- Fachlich versierte Dienstleistungen am Bürger und für die Wirtschaft
- Sinnvoller und sachgerechter Einsatz der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
- Identifikation der Beschäftigten mit ihren Arbeitgebern/Dienstherrn

• Einheitliches Dienst- und Tarifrecht

Die Bundesländer und der Bund sollen sich grundsätzlich bei der Regelung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst aneinander orientieren und – abgesehen von unverzichtbaren, regionalen Sonderregelungen – für den Fortbestand der Bundeseinheitlichkeit von Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht sorgen.
Ziel muss es sein, ein einheitliches Tarifrecht für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu schaffen.

• Einstellungskorridor

Für eine sachgerechte und optimale Aufgabenerfüllung ist gut qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl erforderlich. Trotz der kontinuierlichen Personalreduzierungen ist auch künftig durch einen Einstellungskorridor für alle Laufbahn-/Beschäftigungsgruppen dem Berufsnachwuchs und der personellen Erneuerung der Verwaltungen eine Chance zu geben. In der heutigen Zeit schnell fortschreitender technischer Entwicklungen ist dies besonders für die technisch-naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen unverzichtbar. Neue Wege zur Nachwuchsgewinnung (z.B. Kombi-Studium) wurden erfolgreich erprobt und sollten ausgebaut und dauerhaft beibehalten werden.

• Persönliche berufliche Entwicklung für die Beschäftigten

Mit der von Landesregierung und Gewerkschaften unterzeichneten „Gemeinsamen Zielvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung“ sind die inhaltlichen Ziele zur Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten schon vor Jahren verdeutlicht worden.
Trotzdem fehlen oftmals die notwendigen Finanzressourcen in den einzelnen Verwaltungszweigen für die Fort- und Weiterbildung.
Es müssen künftig deutlich mehr finanzielle Spielräume für Fortbildungsqualifizierungen, Beförderungen und Höhergruppierungen geschaffen werden.

• Sachausstattung

Um die Aufgaben auch künftig effizient und mit guter Qualität erledigen zu können, müssen die Sachausstattungen und IT-Systeme in allen staatlichen Fachverwaltungen laufend dem Stand der Technik angepasst und dafür entsprechende Investitionsmittel im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Einfrieren oder gar das Kürzen der Sachmittelausgaben, führen zu einem Stillstand, wenn nicht sogar zu einem Rückschritt in Bereich der staatlichen Fachverwaltungen.

Tragen Sie durch ihre persönlichen Entscheidungen in der kommenden Legislaturperiode dazu bei, die Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungsfähigkeit unserer technisch-naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen zu schaffen. Sichern Sie damit, dass das Land Rheinland-Pfalz auch zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber und zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort bleibt.